Schritte zur Therapie

So sieht unser Weg aus

Erste Schritte zur Therapie

Per E-Mail oder telefonisch können Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
Während der ersten Sitzungen lerne ich Sie besser kennen, überprüfe die Diagnosen und wir treffen eine gemeinsame Entscheidung, ob eine Therapie sinnvoll erscheint. Zur Vorbereitung der Psychotherapie finden fünf Sitzungen statt. Die Behandlungen finden wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.

Kostenübernahme

Die Finanzierung der Behandlung in meiner Privatpraxis erfolgt bei privat Versicherten in aller Regel über die Krankenkasse. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Bei gesetzlich Versicherten ist im Ausnahmefall die Bezahlung einer Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren möglich (siehe unten).

Im Anschluss an das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen wird durch mich ein Antrag auf Genehmigung und Kostenübernahme zur psychotherapeutischen Behandlung gestellt und an die Krankenkasse versandt. In der Regel werden 25 bis 50 Stunden genehmigt.
Aufgrund der Antragsstellung ergibt sich oft eine mehrwöchige Wartezeit. Für Selbstzahler beginnt die Psychotherapie direkt im Anschluss an die probatorischen Sitzungen.

Kostenerstattungsverfahren

Hat ein gesetzlich Versicherter bereits bei mehr als 10 Kassenärztlichen zugelassenen Psychotherapeuten keinen Therapieplatz erhalten, so ist der Patient berechtigt, bei einem Privatarzt Therapie in Anspruch zu nehmen. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie Namen, Adresse, und Datum der Kontaktaufnahme zu 10 Psychotherapeuten dokumentieren und der Krankenkasse schriftlich mitteilen. Im Anschluss gibt es 2 Möglichkeiten:

Erstens, der Patient beantragt bei der Kasse zunächst die Genehmigung von 5 probatorischen Sitzungen, die zur Therapieplanung erforderlich sind. Die Kasse genehmigt besten Falls diese Sitzungen und die probatorischen Sitzungen können beginnen.

Zweitens, sollte die Krankenkasse vor Genehmigung der probatorischen Sitzungen bereits ein ärztliches Gutachten benötigen, so ist es erforderlich, dass der Patient zunächst die Kosten für die 5 probatorischen Sitzungen selbst trägt und sich diese dann im Nachhinein von der Kasse erstatten lässt. Die Erstellung eines Gutachtens zur Therapiebedürftigkeit ist ohne die probatorischen Sitzungen nicht möglich.

Leistungsabrechnung

Die ärztliche Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet (GÖÄ). Die Rechnung erhält der Patient, der den Betrag an die Ärztin überweist und die Kosten bei der Krankenkasse einreicht. Diese erstattet bei privat Versicherten die Gebühren, so wie es in der individuellen Regelung mit dem Versicherten vereinbart wurde.

Bei kassenärztlichen Versicherten werden in der Regel etwa 90% der Kosten erstattet, so dass der Patient einen Eigenanteil von 10% selbst tragen muss. Die probatorischen Sitzungen werden jedoch von der gesetzlichen Kasse nur zu einem Anteil von etwa 62% erstattet, so dass der Patient für die ersten 5 Sitzungen einen Eigenanteil von etwa 38% zu tragen hat.